Unternehmen

Unternehmenspolitik

Mentor

Hochwertige und langlebige Produkte, Umweltschutz und der Erhalt unserer natürlichen Ressourcen, die Förderung von Sicherheit, Gesundheit, Entwicklung und Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiter sind Grundpfeiler des sozialen und unternehmerischen Engagements von MENTOR. Die Grundsätze unserer Unternehmenspolitik gelten für unser Management und jeden einzelnen Mitarbeiter unseres Unternehmens.

Unternehmenspolitik

Grundwerte und Leitsätze

1
Wir wollen möglichst alle Kundenwünsche, auch die nicht deutlich ausgesprochenen, klar erkennen und selbige in der endgültigen Entwicklung unterstützen.
2
Wir versuchen stets innovativ, jedoch auch Ressourcen schonend, mit neuen und auch vorhandenen Ideen und Bauteilmodulen Kundenwünsche zu erfüllen und Standardbauteile zu entwickeln.
3
Wir verstehen unsere Lieferanten als wichtige Partner in der Wertschöpfung und legen Wert auf entsprechende Eignung. Je nach Wertung werden wir wichtige Partner in ihrer Qualitätsentwicklung aktiv unterstützen.
4
Wir sehen nicht nur die externen Kunden als wesentliche Zielausrichtung, sondern gleichfalls jede weitere Abteilung unserer Firmengruppe als wichtigen Partner innerhalb der Wertschöpfungsprozesse.
5
Das Qualitätsmanagement strebt permanent nach einer Konstruktionsgestaltung, welche prozesssichere und jeder Zeit nachvollziehbare Abläufe in der Serienproduktion zulässt. Der Prozess an sich wird solange optimiert, bis er durch eine Freigabe zugelassen werden kann.
6
Wir wollen in der Projektbegleitung ein zuverlässiger Partner sein und unserer Kundschaft mit schnellen Antwortzeiten und kompetenter Unterstützung jeder Zeit zur Verfügung stehen.
7
Die Geschäftsführung und alle leitenden Beschäftigten des Hauses sehen es als eine Verpflichtung an, nicht nur die fachspezifischen Abläufe zu gewährleisten, sondern fachübergreifend und verzahnend alle Einzelziele zusammenzuführen.
8
Risikominderung möglicher unfallbedingter Schäden durch technische und organisatorische Vorsorgemaßnahmen in allen Bereichen unseres Unternehmens ist unser Ziel.
9
Fremdfirmen auf unseren Werksgeländen haben die gesetzlichen Umweltvorschriften sowie unsere betriebsinternen Regeln für den Umweltschutz zu beachten.
10
Wir fühlen uns den ethischen Grundwerten verpflichtet und sehen auch dies für unsere Lieferanten als verbindlich an.
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Informationssicherheit verhilft uns zur größeren Handlungssicherheit und unterstützt uns dabei, die an uns gerichteten Kundenanforderungen unter den Aspekten Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität zu gewährleisten. Darüber hinaus schützt sie uns vor Risiken, die unsere Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt.
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Die Umwelt und Arbeitssicherheit steht bei uns an oberster Stelle bei der Umsetzung von Projekten. Dies gilt bezüglich der Produktgestaltung, der einzusetzenden Hilfs- und Betriebsstoffe und der erforderlichen Prozesse bis hin zur Verpackung. Die Verwendung bzw. der Umgang mit eingeschränkt nutzbaren Substanzen und Chemikalien wird unsererseits im Einklang mit den gültigen nationalen und internationalen Gesetzen und Richtlinien wie REACH und ROHS beachtet.
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Das Umweltmanagement ist gleichfalls ein wichtiger Bestandteil. Es ist unsere Verpflichtung, kontinuierlich Verbesserungen durchzuführen, um ständige Optimierungen neben den gesetzlichen Bestimmungen realisieren zu können. Dies kommt unseren Kundenforderungen und -wünschen entgegen, schützt unsere Beschäftigten und schont unsere Umwelt.
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Die Energieversorgung unserer Unternehmen wird zum größten Anteil mit grünem ökologisch erzeugtem Strom versorgt. Im Zuge der nationalen Umsetzung der EEG hat die Firma MENTOR einen Energiebeauftragten gemäß DIN EN 16247-1, der die notwendigen Energieaudits nach DIN EN 16247 in Zusammenarbeit mit einem externen Energieauditor ausführt. Die Auswahl der notwendigen neuen Maschinen und Anlagen erfolgt wenn möglich und sinnvoll, immer unter Einbeziehung des Energieverbrauchsaspekts.
15
Die Vermeidung von Umweltschäden durch sachgerechten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und regelmäßige Wartung umweltrelevanter Anlagen wird kontinuierlich optimiert. Die notwendigen Wasserverbräuche für Anlagen und Gebäude werden erfasst und nach einer Bewertung durch technische oder organisatorische Maßnahmen bei Bedarf optimiert.
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Emissionen in die Umwelt werden soweit wie möglich reduziert bzw. sind innerhalb unserer Produktionsprozesse gering vertreten. Anlagen die Emissionen erzeugen, werden regelmäßig gewartet und geprüft. Wir wählen die für uns tätigen Transport und Logistikunternehmen im Einklang mit der Umweltverträglichkeit aus, der Einsatz von Fahrzeugen mit geringem Schadstoffausstoß ist hier ein Kriterium.
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Unsere Abfallwirtschaft orientiert sich an den gültigen Gesetzen und Forderungen der kommunalen Behörden. Wir entsorgen reguläre Abfälle nach dem Dualen System. Gefährliche Abfälle werden über nachweispflichtige zertifizierte Entsorger übernommen und einer Wiederverwendung zugeführt.

Soziale Nachhaltigkeit

  • Einhaltung der Menschenrechte
    Lieferanten sind aufgefordert, international anerkannte Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Bei allen Geschäftsaktivitäten im eigenen Einflussbereich sollen Lieferanten darauf hinwirken, dass sie selbst, ihre Geschäftspartner und ihre Zulieferer keine Menschenrechtsverletzungen begehen oder daran beteiligt sind.
  • Verbot von Kinderarbeit
    In keiner Phase der Produktion oder Bearbeitung darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Lieferanten sind aufgefordert, sich mindestens an die ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie zum Verbot von Kinderarbeit zu halten. Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Chancengleichheit / Diskriminierungsverbot
    Lieferanten sind verpflichtet, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Eine Benachteiligung von Mitarbeitern, beispielsweise aufgrund von Abstammung, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft, darf nicht erfolgen.
  • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    Der Lieferant gewährleistet als Arbeitgeber Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
  • Verbot von Zwangsarbeit
    Jegliche Zwangs- und Pflichtarbeit ist untersagt. Der Lieferant darf die Beschäftigten nicht dazu zwingen, ihm als Vorbedingung für die Beschäftigung ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung auszuhändigen.
  • Fairness bei Löhnen, Arbeitszeiten und Sozialleistungen
    Vergütungen und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhnen, geltender Überstundenregelungen und gesetzlicher Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten und arbeitsfreien Zeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO-Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist.
  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
    Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren. Es muss sichergestellt werden, dass sich Arbeitnehmer offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen austauschen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das Recht von Arbeitnehmern, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen, wird geachtet.

Geschäftsethik & Compliance

  • Einhaltung von Gesetzen
    Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Lieferanten sind aufgefordert, jede Form von Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Korruption, Vorteilsgewährung, Bestechung oder Bestechlichkeit zu unterlassen. Der Lieferant ist verpflichtet, alle auf ihn sowie die Geschäftsbeziehung mit Mentor anwendbaren Gesetze und Regelungen einzuhalten.
  • Verbot von Korruption und Bestechung
    Jede Art von Korruption ist zu unterlassen. Insbesondere untersagt sind Bestechung, Schmiergeldzahlung und Erpressung, um damit auf Vertreter von Geschäftspartnern, Politik, Verwaltung, Justiz oder der Öffentlichkeit Einfluss zu nehmen. Wahrung von Geschäftsgeheimnissen Lieferanten sind verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.
  • Fairer Wettbewerb
    Gesetze, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die Kartellgesetze, müssen eingehalten werden. Unternehmen müssen den fairen Wettbewerb achten und sich an das Verbot der Absprachen mit Wettbewerbern und anderer Maßnahmen, die den freien Markt behindern, halten.
  • Wahrung von Geschäftsgeheimnissen
    Lieferanten sind verpflichtet, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

Nachhaltigkeit beim Umweltschutz

  • Umweltfreundliche Produktion
    In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologien zu, geprägt durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung.
  • Umweltfreundliche Produkte
    Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltschutzstandards ihres Marktsegments erfüllen. Dies schließt den vollständigen Produktlebenszyklus sowie alle verwendeten Materialien ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen können, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoffmanagement einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können.