MENTOR ERKLÄRUNG ZUR UMSETZUNG VON REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals)
Zu der REACH Gesetzgebung erreichen uns regelmäßig Anfragen, die in unterschiedlichster Auslegung und Deutung der Aktivitäten innerhalb der REACH Anwendung verfasst sind. Je nach Einschätzung des anfragenden Kunden wird ein mehr oder weniger verpflichtendes Bekenntnis zur Aktivität sowie zur eigenen Absicherung abverlangt. Unser Standpunkt zu den innerhalb von REACH geforderten Aktivitäten bzw. notwendigen Maßnahmen ist wie folgt:
Erklärung

Sie beziehen von uns ausschließlich nicht-chemische Produkte (Erzeugnisse). Zudem soll aus den von Ihnen bezogenen Erzeugnissen kein Stoff unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen freigesetzt werden.
Die Kandidatenliste wird laufend durch die zuständige Stelle, die echa (european chemicals agency) um bedenkliche Stoffe ergänzt. Hier wird der aktuelle Stand der SVHC Kandidatenliste mit den eingehenden Lieferanteninformationen geprüft. Sollten sich SVHC Substanzen in unseren Produkten befinden, wird der Kunde über den auffälligen Stoff informiert.
MENTOR GmbH & Co.
Präzisions-Bauteile KG